Das deutsche Umweltministerium führt ein Programm durch, das den Austausch von Holzöfen durch modernere und effizientere Geräte wie Pelletöfen oder Klimaanlagen ermöglicht. Diese Initiative zielt darauf ab, die Schadstoffemissionen zu reduzieren, die bei der Verbrennung von Holz in Wohnräumen entstehen, und auf sauberere Alternativen umzusteigen.

Wer kann an dem Programm teilnehmen?
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels wurden in verschiedenen Regionen Deutschlands mehrere Ausschreibungen mit unterschiedlichen Antragsfristen veröffentlicht. Einige davon betreffen nur die Installation von Klimaanlagen, andere auch Pelletöfen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht:
- Bayern: nur Klimaanlagen. Bewerbungen werden bis zum 25. September entgegengenommen. Details finden Sie hier.
- Niedersachsen: nur Klimaanlagen. Bewerbungen werden bis zum 8. September entgegengenommen. Details finden Sie hier.
- Baden-Württemberg: Sowohl Klimaanlagen als auch Pelletöfen sind verfügbar. Anträge werden bis zum 9. September entgegengenommen. Details finden Sie hier.
- Hessen: Sowohl Klimaanlagen als auch Pelletöfen sind verfügbar. Anträge werden bis zum 9. September entgegengenommen. Details finden Sie hier.
- Sachsen: Sowohl Klimaanlagen als auch Pelletöfen sind verfügbar. Anträge werden bis zum 9. September angenommen. Details finden Sie hier.
- Thüringen: Nur Klimaanlagen. Anträge werden bis zum 12. September angenommen. Details finden Sie hier.
- Mecklenburg-Vorpommern: Sowohl Klimaanlagen als auch Pelletöfen sind verfügbar. Anträge werden bis zum 25. September angenommen. Details finden Sie hier.
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Holzofen
Wie lauten die Teilnahmebedingungen?
Anträge können online unter calefactores.mma.gob.cl gestellt werden. Sie müssen je nach Ihrer Region den entsprechenden Antragsfrist wählen. Obwohl einige Bedingungen je nach Ausschreibung variieren können, bleiben die folgenden grundlegenden Anforderungen unverändert:
- Geben Sie das Heizgerät an, für das Sie sich bewerben.
- Sie müssen Eigentümer des Holzheizgeräts sein, das Sie ersetzen möchten.
- Das Holzheizgerät muss in dem Haus oder der Wohnung installiert sein, für das/die Sie sich bewerben.
- Sie dürfen kein Begünstigter eines früheren nationalen Programms zum Austausch von Heizgeräten sein und keine Begünstigten in Ihrem Haushalt haben.
- Das Haus, in dem das zu ersetzende Gerät installiert ist, muss den in den Antragsregeln festgelegten Anforderungen entsprechen.
- Antragsteller, die in Wohnungen leben, haben nur Anspruch auf den Austausch einer Klimaanlage.
- Geben Sie das zu ersetzende Holzheizgerät zur Entsorgung an das regionale Umweltministerium weiter.
Bei der Auswahl des Geräts müssen Sie möglicherweise einen Aufpreis für die Installation des von Ihnen ausgewählten Geräts zahlen.